Umweltverordnung

Umweltverordnung

Hinweise nach dem Batteriegesetz:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Hierzu können Sie Ihre alten Batterien unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden. Sie können gebrauchte Batterien auch an uns unter der oben angegebenen Adresse zurücksenden. Wir werden diese dann fachgerecht und kostenfrei für Sie entsorgen. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Batteriegesetz Bild

Bedeutung der Symbole

Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Elektronikaltgeräteentsorgung Bild

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem Gerät zu trennen.
Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.